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7 gute Gründe, warum
Sie einen Makler einschalten sollten:
Nur der Makler ist in der Lage, die marktgerechte Bewertung
einer zum Verkauf stehenden Immobilie vorzunehmen. Entscheidend ist nicht,
was eine Immobilie laut Wertgutachten wert ist, sondern zu welchem
Vermarktungswert sie sich verkaufen lässt. Der Makler wird immer versuchen,
den bestmöglichen Marktpreis, den heute ein Käufer bereit ist zu zahlen, zu
erzielen.
Der professionelle Makler bewahrt sowohl den
Verkäufer als auch den Käufer vor gravierenden Fehlern in jeglicher Form bei
der Vertragsgestaltung. Oder eine anderes Beispiel: Wer übernimmt die
Prüfung der Solvenz eines Käufers ? In aller
Regel wird eine solche Prüfung von Notaren nicht vorgenommen.
Der Makler verfügt im Regelfall über
Kaufinteressenten, die der Verkäufer durch Eigeninsertion nicht gewinnen
kann. Gerade die solventen Immobilienkäufer, das heißt diejenigen, die
tatsächlich das Geld haben, um eine Immobilie kaufen zu können, sind häufig
beruflich überlastet und haben keine Zeit, regelmäßig den Immobilienteil der
Tageszeitungen zu lesen.
Bei der Einschaltung eines Maklers übernimmt
dieser auch die Beschaffung der notwendigen Unterlagen vom Grundbuchamt, von
Behörden und von Kreditinstituten. Er kennt die Wege und weiß, wie er
schnell an diese Dokumente herankommen kann.
Der Makler ist aufgrund seiner langjährigen
Erfahrung in der Lage, im Bedarfsfall durch gezielte Werbemaßnahmen in den
richtigen Medien schnell und sicher einen Käufer zu finden. Bereits bei der
Objektaufnahme kann der Immobilienmakler die wirklich
wertbildenden Merkmale einer zum Verkauf stehenden Immobilie erfassen
und diese dann verkaufsfördernd in sein Exposé
aufnehmen.
Bei kritischen Käufern ist nur der Makler in
der Lage, die Einwände eines Kaufinteressenten gegen das Immobilienangebot
positiv auszuräumen. Der Verkäufer selbst wird sich immer persönlich
angegriffen fühlen und deshalb unter Umständen darauf
verkaufsbehindernd reagieren.
Der Makler ist bereit, auf eigenes Risiko
Zeit, Geld und sein Know-how in den Verkauf der Immobilie seines
Auftraggebers zu investieren, ohne dass sich der
Verkäufer daran beteiligen muss. Erst im Erfolgsfall bekommt der Makler sein
Erfolgshonorar in Form der Courtage vom Käufer. |