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Kallähne Immobilien e.K.

Friedrichstrasse 11

58636 Iserlohn

  immobilien@kallaehne.de

Tel. 02371-25372

Fax. 02371-14817

 

 

 

 


 

Kallähne Immobilien Die richtige Wahl!

 

 

NEWS 01.07.2011 Achtung Immobilienkäufer:
Grunderwerbsteuer nimmt Kurs auf 5% zum 01.10.2011 !!!

http://www.immobilien-zeitung.de/110462/grunderwerbsteuer-nimmt-kurs-auf-5

 

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Änderungen der Energieeinsparverordnung durch die EnEV 2009

Die Bundesregierung hat am 18. Juni 2008 die Änderung der Energieeinsparverordnung (EnEV) beschlossen. Am 6. März 2009 hat der Bundesrat mit einigen Änderungen zugestimmt, die am 18.März 2009 von der Bundesregierung angenommen wurden. Am 1. Oktober 2009 trat die Änderung der Energieeinsparverordnung in Kraft.

Ziel der novellierten Energieeinsparverordnung (EnEV) ist es, den Energiebedarf für Heizung und Warmwasser im Gebäudebereich um etwa 30 Prozent zu senken. In einem weiteren Schritt sollen laut Integriertem Energie- und Klimaprogramm (IEKP) ab 2012 die energetischen Anforderungen nochmals um bis zu 30 Prozent erhöht werden.

Die Änderungen der EnEV 2009 im Überblick:

  • Neubauten: Die Obergrenze für den zulässigen Jahres-Primärenergiebedarf wird um durchschnittlich 30 Prozent verschärft. Die energetischen Anforderungen an die Wärmedämmung der Gebäudehülle werden um durchschnittlich 15 Prozent erhöht, das heißt, die Wärmedämmung der Gebäudehülle muss durchschnittlich 15 Prozent mehr leisten als bisher.
     

  • Altbau-Modernisierung: Bei der Modernisierung von Altbauten mit größeren baulichen Änderungen an der Gebäudehülle werden die energetischen Bauteilanforderungen um durchschnittlich 30 Prozent verschärft (z.B. Erneuerung der Fassade, der Fenster, des Dachs)
    Alternativ kann der Bauherr sich dafür entscheiden, auf das 1,4fache Neubau-Niveau zu sanieren. Dies betrifft die Anforderungen an den Jahres-Primärenergiebedarf und an die Wärmedämmung der Gebäudehülle.
     

  • Die Anforderungen an die Dämmung oberster nicht begehbarer Geschossdecken (Dachböden) werden verschärft. Oberste begehbare Geschossdecken müssen bis Ende 2011 eine Wärmedämmung erhalten. In beiden Fällen genügt aber auch eine Dämmung des Daches.
    Beibehalten wurde die Freistellung der Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, wenn der Eigentümer am 1.2.2002 in dem Haus gewohnt hat. Die Nachrüstpflichten sind von dem späteren Erwerber des Hauses innerhalb von zwei Jahren nach Eigentümerwechsel zu erfüllen.
     

  • Für Klimaanlagen, die die Feuchtigkeit der Raumluft verändern sollen, wird eine Pflicht zum Nachrüsten von Einrichtungen zur automatischen Regelung der Be- und Entfeuchtung vorgesehen.
     

  • Nachtstromspeicherheizungen, die älter als 30 Jahre alt sind, sollen in größeren Gebäuden außer Betrieb genommen werden und durch effizientere Heizungen ersetzt werden. Dies betrifft Wohngebäude mit mindestens sechs Wohneinheiten und Nichtwohngebäude mit mehr als 500 Quadratmetern Nutzfläche. Die Pflicht zur Außerbetriebnahme soll stufenweise zum 1. Januar 2020 einsetzen.

    Es besteht keine Pflicht, wenn das Gebäude das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung 1995 erfüllt, der Austausch unwirtschaftlich wäre oder öffentlich-rechtliche Vorschriften den Einsatz von elektrischen Speicherheizsystemen vorschreiben (z. B. Festsetzungen in Bebauungsplänen).
     

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15.01.2010

Immobilienunternehmen gibt es viele. Doch welche sind auch wirklich gut in ihrem Job? BELLEVUE hat erneut auf der Basis seiner jahrzehntelangen Erfahrung die weltweit besten Makler und Bauträger als „Best Property Agent“ ausgezeichnet.

Kallähne Immobilien aus Iserlohn wurde von Europas größtem Immobilien-Magazin - BELLEVUE - zum vierten Mal in Folge mit dem Qualitätssiegel "BEST PROPERTY AGENTS & DEVELOPERS" ausgezeichnet !

 

 

 

 

Energieausweis - beschlossene Sache

Der Energieausweis gibt mit dem Energiekennwert Auskunft über die Energieeffizienz eines Gebäudes. Für Neubauten seit 1995 Pflicht, muss er ab 01.07.08 auch für Bestandsgebäude geführt werden.

Zwei Varianten

Eigentümer und Vermieter von Wohnge­bäuden mit mehr als vier Wohneinheiten können zwischen dem Verbrauchs- und dem bedarfsorientierten Modell wählen. Für Wohngebäude mit bis zu vier Wohnun­gen gilt dies aber nur, wenn sie nach dem Standard der Wärmeschutzverordnung vom 01.08.1977 errichtet oder saniert worden sind. Ist der Bauantrag für ein Gebäude mit bis zu vier Wohnungen vor dem 01.11.1977 gestellt worden und hat keine Nachrüstung stattgefunden, ist der Bedarfsausweis obli­gatorisch. Für Nichtwohngebäude werden beide Varianten wahlweise zugelassen.

Inhalt des Energieausweises

Der Inhalt des Energieausweises wird durch die Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) vorgegeben, in deren Anlagen Muster ent­halten sind. Das Muster für Wohngebäude umfasst vier Seiten und enthält die Gebäudedaten - u.a. Adresse, Baujahr, Wohnungs­anzahl, Alter der Technik, Angaben zum ermittelten Energiebedarf bzw. -verbrauch. Dabei wird zwischen dem Endenergiebedarf und dem Jahres-Primärenergiebedarf un­terschieden, der die Gesamtenergieeffizienz des Hauses aufzeigt. Eine Vergleichsskala zeigt die Durchschnittswerte für verschiede­ne Haustypen. Der Energieverbrauchskenn­wert wird anhand einer Farbskala dargestellt und in einer Tabelle wird aufgezeigt, welche Energieträger verwendet und wel­che Brennstoffmenge verbraucht wurden.

Wer braucht den Pass?

Eigentümer müssen einen Energiepass an­fertigen lassen, wenn sie ihre Immobilie ver­kaufen oder vermieten wollen. Ab Einfüh­rungszeitpunkt des Energieausweises haben Kauf- oder Mietinteressenten Anspruch darauf, ihn vorgelegt zu bekommen. Der Eigentümer kann eine Kopie auf freiwilliger Basis aushändigen. Der Energieausweis darf bei Vorlage nicht älter als zehn Jahre sein. Interessenten sollen ihre Entscheidung vom Energiebedarf- bzw. Verbrauch des jeweili­gen Gebäudes abhängig machen können. Vermieter oder Verkäufer müssen den Ener­giepass auf Nachfrage des Interessenten unverzüglich vorlegen, ansonsten müssen sie mit einem erhebliches Bußgeld rechnen. Auch zum Nachweis einer erfolgreichen energetischen Sanierung für die Beantragung von Fördergeldern kann der bedarfsorientier­te Ausweis notwendig sein. Eigentümer, die ihre Immobilie selbst nutzen und keinen Verkauf beabsichtigen, benötigen keinen Energiepass. Auf kleine Gebäude mit nicht mehr als 50 m2 Nutzfläche und Bau­denkmäler sind die Bestimmungen über den Energieausweis nicht anzuwenden.

Kosten für den Energieausweis

Wer darf einen Energieausweis ausstellen und wie teuer wird der Ausweis?

Energieausweise dürfen nur von qualifizierten und unabhängigen Dienstleistern erstellt werden, in der Regel Architekten, Ingenieure und oder geprüfte Energieberater im Handwerk, die alle bei der Deutschen Energieagentur registriert sein müssen. Die Kosten für einen Energieausweis werden nicht gesetzlich geregelt. Vermutlich wird ein verbrauchsabhängiger Ausweis zwischen 50 und 150 Euro kosten, ein bedarfsorientierter Ausweis wird mit 100 bis 300 Euro teurer.
Totale Billigangebote ohne Messungen des Ausstellers vor Ort und Aufnahme der genauen Daten sind ungültig. Auch Modernisierungsempfehlungen sollte der Ausweis enthalten. Die Vorlage von unvollständigen und ungültigen Ausweisen kann ein Bußgeld in Höhe von mehreren tausend Euro nach sich ziehen.

Ein Energieausweis ist zehn Jahre gültig. Nach entsprechender energetischer Gebäudemodernisierung ist es natürlich sinnvoll, sich bereits früher einen neuen Ausweis ausstellen zu lassen, um die besseren Werte zu dokumentieren.

Markteffekte durch Energieausweis

Langfristig wird der Energieausweis bewir­ken, dass Häuser mit schlechter Energie­effizienz weniger gut zu verkaufen und zu vermieten sind. Werden kostspielige Investi­tionen in Wärmedämmung und Heizanlage zu lange hinausgezögert, kann dies zu einer Wertminderung des Gebäudes führen. Es sind jedoch örtliche Unterschiede zu erwarten. Ist der Mietmarkt in einer Stadt eng, werden Mieter seltener die Vorlage des Energieaus­weises verlangen bzw. höhere Nebenkosten in Kauf nehmen. Besteht geringe Nachfrage, kann der Energieausweis ggf. zum wichtigen Marketinginstrument werden. In Anbetracht der großen Menge an wenig gedämmten Mietshäusern aus den 50er und 60er Jahren wird es einige Zeit dauern, bis sich der Effekt des Energiepasses auf dem Immobilienmarkt bemerkbar macht.

Fristen und Übergangsregeln

Bis zum 01.10.2008 besteht noch eine gesetz­liche „Galgenfrist": Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen sich nach der EnEV 2007 Eigentümer für alle Arten von bestehenden Gebäuden Energieausweise wahlweise auf Bedarfs- oder Verbrauchsbasis erstellen lassen. Danach gelten die erläuterten Regelungen zum Be­darfs- bzw. Verbrauchsausweis. Ab 01.07.2008 müssen zuerst die Eigentümer bzw. Vermieter von Wohnhäusern, die bis 1965 fertig gestellt wurden, zwingend Energieausweise vorlegen können. Für später fertig gestellte Wohnhäu­ser muss der Eigentümer ab 01.01.2009 mit einem Energieausweis aufwarten können, für Nichtwohngebäude ab dem 01.07.2009. Ein einmal ausgestellter Energiepass gilt für zehn Jahre. Energie- und Wärmebedarfsaus­weise nach den bisherigen Fassungen der Energieeinsparverordnung oder nach der Wärmeschutzverordnung von 1994 gelten als Energieausweise im Sinne der neuen EnEV und können vom Ausstellungsdatum an zehn Jahre verwendet werden.

 

 

Auszeichnung als einer der besten Makler: Kallähne Immobilien - erneut ausgezeichnet im März 2008

 

Zum dritten Mal vergab BELLEVUE sein Qualitätssiegel an die besten Makler und Bauträger.

 

Vielleicht haben Sie es schon einmal im Internet auf der Homepage eines Maklers gesehen. Oder sogar direkt im Büro des Immobilienanbieters Ihres Vertrauens: ein Logo mit stilisierter Weltkarte, dem BELLEVUE-Schriftzug und der Zeile: BEST PROPERY AGENTS 2008. Egal ob als Signet im Netz oder gerahmte Urkunde an der Wand, in beiden Fällen ist die Aussage, die dahinter steht, dieselbe: Dieser Makler wurde von uns als kompetenter Fachmann erkannt und ausgezeichnet.

Die Bewertungskriterien für die Aufnahme in den Kreis der BEST PROPERTY AGENTS sind Seriosität, Marktkenntnis, Erfahrung, Angebotsvielfalt und vor allem Service. Käufer wie Verkäufer gleichermaßen suchen für die Abwicklung eines Immobiliengeschäftes einen fairen Vermittler und professionellen Ratgeber. Für viele Kunden ist der Kauf eines Hauses, einer Wohnung oder eines Grundstücks eine einmalige Sache, bei der sich zahlreiche Fragen auftun. Diese umfassend zu beantworten, mit Rat und Tat zur Seite zu stehen und das Geschäft zur Zufriedenheit aller Beteiligten abzuwickeln, das muss ein Best Property Agent im Sinne dieses Qualitätssiegels leisten.

Sinn und Zweck der Aktion BELLEVUE BEST PROPERTY AGENTS ist eine nachhaltige Qualitätsförderung auf dem Sektor der Immobilienvermittlung. Langfristiges Ziel ist ein lückenloses Verzeichnis aller empfehlenswerten Immobilienunternehmen weltweit. So entsteht sukzessive eine sich stetig erweiternde Liste, die sowohl Käufern als auch Verkäufern helfen soll, den richtigen Partner für den Kauf oder die Vermarktung einer Immobilie zu finden.  

 

 

Falsche Vorstellungen
Der Verkauf von Immobilien

In jedem Jahr wechseln viele Wohnungen die Eigentümer. Das hört sich leicht an, ist aber oft mühsam. Die Zeiten sind vorbei, in denen die Käufer auch nur für halbwegs gute Immobilien Schlange standen. Wer in der heutigen Zeit eine Wohnung oder ein Haus verkaufen möchte, braucht meist einen recht langen Atem. Neben der Geduld ist vor allem auch ein gesunder Realismus angebracht. Viele lassen sich von Quadratmeterpreisen blenden, die als allgemein gültig immer wieder durch die Medien geistern. Natürlich gilt diese Regel nicht für das Kleinod in bester Lage mit gleichzeitig unverbaubarem Blick ins Grüne. Aber wer eine ältere Wohnung mit einem Neubau vergleicht, entdeckt Unterschiede, die auch durch beste Pflege nicht ausgeglichen werden können. 20 Jahre Wasserfreuden hinterlassen in jedem Badezimmer deutliche Spuren. Der Einrichtungsgeschmack hat sich in den letzten Jahrzehnten immer wieder geändert, wer will, kann am Fliesenmuster das Baujahr einer Behausung ergründen. Die verkäufliche Wohnung oder das Haus müssen auch zuerst in einen guten Zustand gebracht werden. Der Eigentümer steht dann vor der Entscheidung, billig zu renovieren, also Wände zu streichen und einen einfachen Teppich verlegen zu lassen, oder gründlich und teuer zu sanieren. Wenn der neue Käufer einen anderen Geschmack hat, dann war allerdings die Mühe fast umsonst.

Ist das Objekt dann auf Vordermann gebracht, kann endlich der Verkauf losgehen. Auf die ersten Anzeigen melden sich viele Leute, leider sind etliche Gleichgesinnte darunter, die einfach die Konkurrenz testen wollen. Man lernt also viele nette Menschen kennen, die niemals die Absicht hatten, die Wohnung oder das Haus zu erwerben. Nach dem Anfangssturm wird es meist ruhiger, dafür werden die Interessenten hochkarätiger. Jetzt entscheidet es sich, ob der angesetzte Preis im Verhältnis zu Lage und Zustand des Objektes gerechtfertigt ist.

 

Nach einer Faustregel sind mehr als Dreiviertel der privat angebotenen Wohnungen zu teuer.

Aus: Süddeutsche Zeitung Seite V1/9 (Autor: M. Lang)