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NEWS 01.07.2011
Achtung Immobilienkäufer:
Grunderwerbsteuer
nimmt Kurs auf 5% zum 01.10.2011 !!!
http://www.immobilien-zeitung.de/110462/grunderwerbsteuer-nimmt-kurs-auf-5
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Änderungen der Energieeinsparverordnung durch die EnEV
2009
Die Bundesregierung hat am 18. Juni 2008 die Änderung der
Energieeinsparverordnung (EnEV) beschlossen. Am 6. März 2009 hat der
Bundesrat mit einigen Änderungen zugestimmt, die am 18.März 2009 von der
Bundesregierung angenommen wurden. Am 1. Oktober 2009 trat die Änderung der
Energieeinsparverordnung in Kraft.
Ziel der novellierten Energieeinsparverordnung (EnEV) ist
es, den Energiebedarf für Heizung und Warmwasser im Gebäudebereich um etwa
30 Prozent zu senken. In einem weiteren Schritt sollen laut Integriertem
Energie- und Klimaprogramm (IEKP) ab 2012 die energetischen Anforderungen
nochmals um bis zu 30 Prozent erhöht werden.
Die Änderungen der EnEV 2009 im Überblick:
-
Neubauten: Die Obergrenze für den zulässigen
Jahres-Primärenergiebedarf wird um durchschnittlich 30 Prozent
verschärft. Die energetischen Anforderungen an die Wärmedämmung der
Gebäudehülle werden um durchschnittlich 15 Prozent erhöht, das heißt,
die Wärmedämmung der Gebäudehülle muss durchschnittlich 15 Prozent mehr
leisten als bisher.
-
Altbau-Modernisierung: Bei der Modernisierung von
Altbauten mit größeren baulichen Änderungen an der Gebäudehülle werden
die energetischen Bauteilanforderungen um durchschnittlich 30 Prozent
verschärft (z.B. Erneuerung der Fassade, der Fenster, des Dachs)
Alternativ kann der Bauherr sich dafür entscheiden, auf das 1,4fache
Neubau-Niveau zu sanieren. Dies betrifft die Anforderungen an den
Jahres-Primärenergiebedarf und an die Wärmedämmung der Gebäudehülle.
-
Die Anforderungen an die Dämmung oberster nicht
begehbarer Geschossdecken (Dachböden) werden verschärft. Oberste
begehbare Geschossdecken müssen bis Ende 2011 eine Wärmedämmung
erhalten. In beiden Fällen genügt aber auch eine Dämmung des Daches.
Beibehalten wurde die Freistellung der Eigentümer von Ein- und
Zweifamilienhäusern, wenn der Eigentümer am 1.2.2002 in dem Haus gewohnt
hat. Die Nachrüstpflichten sind von dem späteren Erwerber des Hauses
innerhalb von zwei Jahren nach Eigentümerwechsel zu erfüllen.
-
Für Klimaanlagen, die die Feuchtigkeit der Raumluft
verändern sollen, wird eine Pflicht zum Nachrüsten von Einrichtungen zur
automatischen Regelung der Be- und Entfeuchtung vorgesehen.
-
Nachtstromspeicherheizungen, die älter als 30 Jahre
alt sind, sollen in größeren Gebäuden außer Betrieb genommen werden und
durch effizientere Heizungen ersetzt werden. Dies betrifft Wohngebäude
mit mindestens sechs Wohneinheiten und Nichtwohngebäude mit mehr als 500
Quadratmetern Nutzfläche. Die Pflicht zur Außerbetriebnahme soll
stufenweise zum 1. Januar 2020 einsetzen.
Es besteht keine Pflicht, wenn das Gebäude das Anforderungsniveau der
Wärmeschutzverordnung 1995 erfüllt, der Austausch unwirtschaftlich wäre
oder öffentlich-rechtliche Vorschriften den Einsatz von elektrischen
Speicherheizsystemen vorschreiben (z. B. Festsetzungen in
Bebauungsplänen).
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15.01.2010
Immobilienunternehmen gibt es viele. Doch welche sind auch wirklich gut in
ihrem Job? BELLEVUE hat erneut auf der Basis seiner jahrzehntelangen
Erfahrung die weltweit besten Makler und Bauträger als „Best Property Agent“
ausgezeichnet.
Kallähne
Immobilien aus Iserlohn wurde von Europas größtem Immobilien-Magazin -
BELLEVUE - zum vierten Mal in Folge mit dem Qualitätssiegel "BEST
PROPERTY AGENTS & DEVELOPERS" ausgezeichnet !



Energieausweis - beschlossene Sache
Der
Energieausweis gibt mit dem Energiekennwert Auskunft über die
Energieeffizienz eines Gebäudes. Für Neubauten seit 1995 Pflicht, muss er ab
01.07.08 auch für Bestandsgebäude geführt werden.
Zwei
Varianten
Eigentümer
und Vermieter von Wohngebäuden mit mehr als vier Wohneinheiten können
zwischen dem Verbrauchs- und dem bedarfsorientierten Modell wählen. Für
Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen gilt dies aber nur, wenn sie nach dem
Standard der Wärmeschutzverordnung vom 01.08.1977 errichtet oder saniert
worden sind. Ist der Bauantrag für ein Gebäude mit bis zu vier Wohnungen vor
dem 01.11.1977 gestellt worden und hat keine Nachrüstung stattgefunden, ist
der Bedarfsausweis obligatorisch. Für Nichtwohngebäude werden beide
Varianten wahlweise zugelassen.
Inhalt des
Energieausweises
Der Inhalt
des Energieausweises wird durch die Energieeinsparverordnung (EnEV 2007)
vorgegeben, in deren Anlagen Muster enthalten sind. Das Muster für
Wohngebäude umfasst vier Seiten und enthält die Gebäudedaten - u.a. Adresse,
Baujahr, Wohnungsanzahl, Alter der Technik, Angaben zum ermittelten
Energiebedarf bzw. -verbrauch. Dabei wird zwischen dem Endenergiebedarf und
dem Jahres-Primärenergiebedarf unterschieden, der die
Gesamtenergieeffizienz des Hauses aufzeigt. Eine Vergleichsskala zeigt die
Durchschnittswerte für verschiedene Haustypen. Der
Energieverbrauchskennwert wird anhand einer Farbskala dargestellt und in
einer Tabelle wird aufgezeigt, welche Energieträger verwendet und welche
Brennstoffmenge verbraucht wurden.
Wer braucht
den Pass?
Eigentümer
müssen einen Energiepass anfertigen lassen, wenn sie ihre Immobilie
verkaufen oder vermieten wollen. Ab Einführungszeitpunkt des
Energieausweises haben Kauf- oder Mietinteressenten Anspruch darauf, ihn
vorgelegt zu bekommen. Der Eigentümer kann eine Kopie auf freiwilliger Basis
aushändigen. Der Energieausweis darf bei Vorlage nicht älter als zehn Jahre
sein. Interessenten sollen ihre Entscheidung vom Energiebedarf- bzw.
Verbrauch des jeweiligen Gebäudes abhängig machen können. Vermieter oder
Verkäufer müssen den Energiepass auf Nachfrage des Interessenten
unverzüglich vorlegen, ansonsten müssen sie mit einem erhebliches Bußgeld
rechnen. Auch zum Nachweis einer erfolgreichen energetischen Sanierung für
die Beantragung von Fördergeldern kann der bedarfsorientierte Ausweis
notwendig sein. Eigentümer, die ihre Immobilie selbst nutzen und keinen
Verkauf beabsichtigen, benötigen keinen Energiepass. Auf kleine Gebäude mit
nicht mehr als 50 m2 Nutzfläche und Baudenkmäler sind die Bestimmungen über
den Energieausweis nicht anzuwenden.
Kosten für
den Energieausweis
Wer darf
einen Energieausweis ausstellen und wie teuer wird der Ausweis?
Energieausweise dürfen nur von qualifizierten und unabhängigen
Dienstleistern erstellt werden, in der Regel Architekten, Ingenieure und
oder geprüfte Energieberater im Handwerk, die alle bei der Deutschen
Energieagentur registriert sein müssen. Die Kosten für einen Energieausweis
werden nicht gesetzlich geregelt. Vermutlich wird ein verbrauchsabhängiger
Ausweis zwischen 50 und 150 Euro kosten, ein bedarfsorientierter Ausweis
wird mit 100 bis 300 Euro teurer.
Totale Billigangebote ohne Messungen des Ausstellers vor Ort und Aufnahme
der genauen Daten sind ungültig. Auch Modernisierungsempfehlungen sollte der
Ausweis enthalten. Die Vorlage von unvollständigen und ungültigen Ausweisen
kann ein Bußgeld in Höhe von mehreren tausend Euro nach sich ziehen.
Ein
Energieausweis ist zehn Jahre gültig. Nach entsprechender energetischer
Gebäudemodernisierung ist es natürlich sinnvoll, sich bereits früher einen
neuen Ausweis ausstellen zu lassen, um die besseren Werte zu dokumentieren.
Markteffekte
durch Energieausweis
Langfristig
wird der Energieausweis bewirken, dass Häuser mit schlechter
Energieeffizienz weniger gut zu verkaufen und zu vermieten sind. Werden
kostspielige Investitionen in Wärmedämmung und Heizanlage zu lange
hinausgezögert, kann dies zu einer Wertminderung des Gebäudes führen. Es
sind jedoch örtliche Unterschiede zu erwarten. Ist der Mietmarkt in einer
Stadt eng, werden Mieter seltener die Vorlage des Energieausweises
verlangen bzw. höhere Nebenkosten in Kauf nehmen. Besteht geringe Nachfrage,
kann der Energieausweis ggf. zum wichtigen Marketinginstrument werden. In
Anbetracht der großen Menge an wenig gedämmten Mietshäusern aus den 50er und
60er Jahren wird es einige Zeit dauern, bis sich der Effekt des
Energiepasses auf dem Immobilienmarkt bemerkbar macht.
Fristen und
Übergangsregeln
Bis zum
01.10.2008 besteht noch eine gesetzliche „Galgenfrist": Bis zu diesem
Zeitpunkt dürfen sich nach der EnEV 2007 Eigentümer für alle Arten von
bestehenden Gebäuden Energieausweise wahlweise auf Bedarfs- oder
Verbrauchsbasis erstellen lassen. Danach gelten die erläuterten Regelungen
zum Bedarfs- bzw. Verbrauchsausweis. Ab 01.07.2008 müssen zuerst die
Eigentümer bzw. Vermieter von Wohnhäusern, die bis 1965 fertig gestellt
wurden, zwingend Energieausweise vorlegen können. Für später fertig
gestellte Wohnhäuser muss der Eigentümer ab 01.01.2009 mit einem
Energieausweis aufwarten können, für Nichtwohngebäude ab dem 01.07.2009. Ein
einmal ausgestellter Energiepass gilt für zehn Jahre. Energie- und
Wärmebedarfsausweise nach den bisherigen Fassungen der
Energieeinsparverordnung oder nach der Wärmeschutzverordnung von 1994 gelten
als Energieausweise im Sinne der neuen EnEV und können vom Ausstellungsdatum
an zehn Jahre verwendet werden.
Auszeichnung als einer der
besten Makler:
Kallähne
Immobilien - erneut ausgezeichnet im März 2008
Zum
dritten Mal vergab BELLEVUE sein Qualitätssiegel an die besten Makler und
Bauträger.
Vielleicht haben Sie es schon einmal im Internet auf der Homepage eines
Maklers gesehen. Oder sogar direkt im Büro des Immobilienanbieters Ihres
Vertrauens: ein Logo mit stilisierter Weltkarte, dem
BELLEVUE-Schriftzug und der Zeile: BEST PROPERY AGENTS 2008. Egal ob
als Signet im Netz oder gerahmte Urkunde an der Wand, in beiden Fällen ist
die Aussage, die dahinter steht, dieselbe:
Dieser Makler wurde von uns als kompetenter Fachmann
erkannt und ausgezeichnet.
Die Bewertungskriterien für die Aufnahme in den Kreis der BEST PROPERTY
AGENTS sind Seriosität, Marktkenntnis, Erfahrung, Angebotsvielfalt und vor
allem Service. Käufer wie Verkäufer gleichermaßen suchen für die Abwicklung
eines Immobiliengeschäftes einen fairen Vermittler und professionellen
Ratgeber. Für viele Kunden ist der Kauf eines Hauses, einer Wohnung oder
eines Grundstücks eine einmalige Sache, bei der sich zahlreiche Fragen
auftun. Diese umfassend zu beantworten, mit Rat und Tat zur Seite zu stehen
und das Geschäft zur Zufriedenheit aller Beteiligten abzuwickeln, das muss
ein Best Property Agent im Sinne dieses
Qualitätssiegels leisten.
Sinn und Zweck der Aktion BELLEVUE BEST
PROPERTY AGENTS ist eine nachhaltige Qualitätsförderung auf dem Sektor der
Immobilienvermittlung. Langfristiges Ziel ist ein lückenloses Verzeichnis
aller empfehlenswerten Immobilienunternehmen weltweit. So entsteht
sukzessive eine sich stetig erweiternde Liste, die sowohl Käufern als auch
Verkäufern helfen soll, den richtigen Partner für den Kauf oder die
Vermarktung einer Immobilie zu finden.
Falsche Vorstellungen
Der Verkauf von Immobilien
In jedem Jahr wechseln viele Wohnungen die Eigentümer. Das hört sich leicht
an, ist aber oft mühsam. Die Zeiten sind vorbei, in denen die Käufer auch
nur für halbwegs gute Immobilien Schlange standen. Wer in der heutigen Zeit
eine Wohnung oder ein Haus verkaufen möchte, braucht meist einen recht
langen Atem. Neben der Geduld ist vor allem auch ein gesunder Realismus
angebracht. Viele lassen sich von Quadratmeterpreisen blenden, die als
allgemein gültig immer wieder durch die Medien geistern. Natürlich gilt
diese Regel nicht für das Kleinod in bester Lage mit gleichzeitig
unverbaubarem Blick ins Grüne. Aber wer eine ältere Wohnung mit einem Neubau
vergleicht, entdeckt Unterschiede, die auch durch beste Pflege nicht
ausgeglichen werden können. 20 Jahre Wasserfreuden hinterlassen in jedem
Badezimmer deutliche Spuren. Der Einrichtungsgeschmack hat sich in den
letzten Jahrzehnten immer wieder geändert, wer will, kann am Fliesenmuster
das Baujahr einer Behausung ergründen. Die verkäufliche Wohnung oder das
Haus müssen auch zuerst in einen guten Zustand gebracht werden. Der
Eigentümer steht dann vor der Entscheidung, billig zu renovieren, also Wände
zu streichen und einen einfachen Teppich verlegen zu lassen, oder gründlich
und teuer zu sanieren. Wenn der neue Käufer einen anderen Geschmack hat,
dann war allerdings die Mühe fast umsonst.
Ist das Objekt dann auf Vordermann gebracht, kann endlich der Verkauf
losgehen. Auf die ersten Anzeigen melden sich viele Leute, leider sind
etliche Gleichgesinnte darunter, die einfach die Konkurrenz testen wollen.
Man lernt also viele nette Menschen kennen, die niemals die Absicht hatten,
die Wohnung oder das Haus zu erwerben. Nach dem Anfangssturm wird es meist
ruhiger, dafür werden die Interessenten hochkarätiger. Jetzt entscheidet es
sich, ob der angesetzte Preis im Verhältnis zu Lage und Zustand des Objektes
gerechtfertigt ist.
Nach einer Faustregel sind mehr als Dreiviertel der privat angebotenen
Wohnungen zu teuer.
Aus: Süddeutsche Zeitung Seite V1/9 (Autor: M. Lang)




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