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Grunderwerbsteuer 2025

Was ist die Grunderwerbsteuer?

Die Grunderwerbsteuer (nach dem Grunderwerbsteuergesetz, GrEStG) fällt an, wenn ein Grundstück oder eine Immobilie erworben wird. Sie ist eine einmalige Steuer, die vom Käufer zu zahlen ist (rechtlich ist Käufer und Verkäufer Steuerschuldner, aber praktisch meist der Käufer).


Höhe der Steuer & regionale Unterschiede 2025

  • Der Steuersatz variiert je nach Bundesland und liegt zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises. 

  • Einige Beispiele:

    • Bayern: 3,5 % 

    • Nordrhein-Westfalen, Saarland, Brandenburg, Schleswig-Holstein: 6,5 % 

    • Berlin & Hessen: ca. 6,0 % 


Berechnung & Fälligkeit

  • Basis ist der Kaufpreis der Immobilie bzw. des Grundstücks. Alle Leistungen, die im Vertrag für das Grundstück und das Gebäude enthalten sind, werden herangezogen. 

  • Die Steuer ist Teil der Kaufnebenkosten, muss also bei der Finanzierung mit eingeplant werden. 

  • Nach Bekanntgabe des Grunderwerbsteuerbescheids ist in der Regel ein Monat Zeit, um die Steuer zu zahlen. 


Aktuelle Entwicklungen / Reformen 2025

Es gibt einige Reformpläne und Änderungen, die Käufer:innen kennen sollten:

  • “Share Deals”: Das sind Konstruktionen, bei denen Anteile an Gesellschaften, die Grundbesitz halten, übertragen werden, statt der Immobilie direkt. Die Beteiligungsschwelle, ab der Grunderwerbsteuer greifen soll, wird von bisher häufig genannten 95 % auf 90 % gesenkt. 

  • Es wird über Erleichterungen diskutiert, z. B. für Erstkäufer oder Familien, um Wohneigentum erschwinglicher zu machen. Allerdings sind viele dieser Vorschläge noch nicht verabschiedet. 


Worauf Käufer besonders achten sollten

  • Kaufnebenkosten realistisch kalkulieren: Steuer + Notar + Grundbuch + ggf. Makler können zusammen schnell mehrere Prozent über dem reinen Kaufpreis ausmachen. 

  • Bundesland beachten: Unterschiedliche Steuersätze – je nachdem, in welchem Bundesland die Immobilie liegt.

  • Vertragsgestaltung klären: Vor allem bei komplexeren Fällen wie Beteiligungsgesellschaften, Anteilsübertragungen oder Familientransfers lohnt sich frühzeitige steuerliche / juristische Beratung.

  • Zukünftige Änderungen im Blick behalten: Nicht alle Reformen sind gesetzlich beschlossen; manche Vorschläge könnten in den nächsten Jahren Einfluss haben.

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Copyright & Erstellung: Kallähne Immobilien e.K. Miriam Bartels

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