Seit der Grundsteuerreform gelten auch in Iserlohn neue Berechnungsgrundlagen für die Grundsteuer. Maßgeblich sind nicht mehr die alten Einheitswerte, sondern die vom Finanzamt neu festgestellten Grundsteuerwerte.
Die Stadt Iserlohn legt anschließend den jeweiligen Hebesatz fest, aus dem sich die endgültige Grundsteuer ergibt. Für 2026 wurden die Hebesätze erneut angepasst, nachdem es aufgrund der neuen Rechtslage und gerichtlicher Entscheidungen Änderungen bei der Berechnung gab.
Viele Eigentümer fragen sich derzeit, ob ihre Grundsteuer korrekt berechnet wurde und welche Auswirkungen dies auf den Wert ihrer Immobilie oder auf eine Vermietung hat. Gerade beim Verkauf einer Immobilie spielen die laufenden Nebenkosten für Kaufinteressenten eine immer größere Rolle.
Unser Tipp: Lassen Sie nicht nur Ihre Grundsteuer prüfen, sondern auch den aktuellen Marktwert Ihrer Immobilie. Oft zeigt sich, dass trotz gestiegener Nebenkosten ein Verkauf wirtschaftlich sinnvoll sein kann – insbesondere in der Region Iserlohn.
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