Grundsteuer |
Seit dem 1. Januar 2025 gilt in NRW das neue Grundsteuer-Bundesmodell. Die Gemeinden müssen Hebesätze festlegen, Wohn- und Nichtwohngrundstücke können unterschiedlich besteuert werden.
In Iserlohn wurden alle Hebesätze für die Grundsteuer ab 2025 neu festgelegt. Ob/ in welchem Umfang einzelne Eigentümer höhere oder niedrigere Grundsteuern zahlen, hängt stark von ihrer Lage und dem Neubewertungswert ihres Grundstücks ab.
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