Grundsteuer |
Seit dem 1. Januar 2025 gilt in NRW das neue Grundsteuer-Bundesmodell. Die Gemeinden müssen Hebesätze festlegen, Wohn- und Nichtwohngrundstücke können unterschiedlich besteuert werden.
In Iserlohn kommt es 2026 zu signifikanten Änderungen bei der Grundsteuer. Erhöhung der Hebesätze: Der Stadtrat von Iserlohn hat am 17. Februar 2026 mit einer knappen Mehrheit (32 zu 31 Stimmen) eine Anhebung der Grundsteuer B beschlossen.
Neue Grundbesitzabgabenbescheide 2026 werden voraussichtlich Mitte März versandt
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