Höhe, Aufteilung und gesetzliche Regelung der Maklerprovision in NRW
Die Maklerkosten beim Immobilienkauf liegen in der Regel bei etwa 3,57 % des Kaufpreises pro Partei. Seit 2020 gilt: Käufer und Verkäufer teilen sich die Provision bei Wohnimmobilien meist zu gleichen Teilen.
Beim Immobilienkauf in Iserlohn, Hemer und Umgebung gehört die Maklerprovision zu den wichtigsten Nebenkosten. Sie wird fällig, wenn ein Immobilienmakler erfolgreich den Kauf vermittelt. Die genaue Höhe und Aufteilung ist gesetzlich geregelt und hängt von der Art der Immobilie ab.
Seit Dezember 2020 gilt eine gesetzliche Regelung zur Maklerprovision bei Wohnimmobilien:
Diese Regelung gilt für Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen, die von Privatpersonen gekauft werden. Ziel ist eine faire Kostenverteilung zwischen Käufer und Verkäufer.
Ja, die Teilung der Maklerprovision gilt nicht in allen Fällen:
Gewerbeimmobilien: Hier kann die Provision frei vereinbart werden.
Unbebaute Grundstücke: Auch hier gelten oft individuelle Vereinbarungen.
Reine Käuferbeauftragung: Beauftragt nur der Käufer den Makler, kann er die Provision allein tragen.
Marktgerechte Preise: Ein Makler kennt den lokalen Immobilienmarkt genau.
Sicherheit: Verträge und Abläufe werden professionell abgewickelt.
Zeitersparnis: Besichtigungen, Verhandlungen und Kommunikation übernimmt der Makler.
Wer zahlt die Maklerprovision?
In der Regel teilen sich Käufer und Verkäufer die Kosten.
Wann wird die Provision fällig?
Nach Abschluss des notariellen Kaufvertrags.
Ist die Provision verhandelbar?
Ja, grundsätzlich kann die Höhe vereinbart werden.
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