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Grunderwerbsteuer 2023

#Grunderwerbsteuer- Entlastung !

 

Immobilieneigentümer, die in diesem Jahr (2023) ein selbstgenutztes Haus oder eine selbstgenutzte Wohnung gekauft haben oder noch kaufen werden, können 2% Grunderwerbsteuer (bezogen auf den Kaufpreis der Immobilie) zurückerstattet bekommen, maximal in Höhe von 10.000 Euro.

 

Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer können den Antrag auf die Entlastung bei der Grunderwerbsteuer inzwischen über das Online-Portal der NRW.Bank stellen. Dabei werden folgende Informationen und Dokumente benötigt.

  • Standort der Immobilie
  • Bankverbindung des Eigentümers

  • Steuer-ID des Eigentümers

  • Kopie der Ausweisdokumente

  • Notariell beurkundeter Kaufvertrag/ rechtskräftiger Zuschlagsbeschluss eines Zwangsversteigerungsverfahrens

  • Grunderwerbsteuerbescheid

  • Zahlungsnachweis für die Grunderwerbsteuer

  • Meldebescheinigung nach der Hauptwohnsitznahme (spätestens 3 Jahre nach der Antragstellung nachzureichen)

Genauere Infos finden Sie hier: 

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