Immobilieneigentümer, die in diesem Jahr (2023) ein selbstgenutztes Haus oder eine selbstgenutzte Wohnung gekauft haben oder noch kaufen werden, können 2% Grunderwerbsteuer (bezogen auf den Kaufpreis der Immobilie) zurückerstattet bekommen, maximal in Höhe von 10.000 Euro.
Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer können den Antrag auf die Entlastung bei der Grunderwerbsteuer inzwischen über das Online-Portal der NRW.Bank stellen. Dabei werden folgende Informationen und Dokumente benötigt.
Bankverbindung des Eigentümers
Steuer-ID des Eigentümers
Kopie der Ausweisdokumente
Notariell beurkundeter Kaufvertrag/ rechtskräftiger Zuschlagsbeschluss eines Zwangsversteigerungsverfahrens
Grunderwerbsteuerbescheid
Zahlungsnachweis für die Grunderwerbsteuer
Meldebescheinigung nach der Hauptwohnsitznahme (spätestens 3 Jahre nach der Antragstellung nachzureichen)
Genauere Infos finden Sie hier:
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